Service und Reparatur aller Marken ohne Verlust der Herstellergarantie!
Die neue EU Verordnung ist seit 1. Juni 2010 in Kraft. Sie
können daher nun Ihr Fahrzeug auch bei einer markenunabhängigen Werkstätte reparieren oder warten lassen. Der Hersteller muss weiterhin die Werksgarantie, Gewährleistung, Rückrufaktionen aufrecht
erhalten.
- Unfallschadenabwicklung mit Ihrer Versicherung
- Überprüfung gemäß §57a bis 3,5t und Anhänger
- Traktorüberprüfung gemäß § 57a bis 50 km/h
- Lackierfachbetrieb
- Karosserie - Meisterbetrieb
- Bremsenprüfstand
- Achsvermessung
- Ersatzwagen/ Busverbindung direkt vor der Werkstätte
- On Board Diagnose
- Klimaservice
- Reifenservice
- Reifen Einlagerung
- Steinschlagrep.
- Fahrzeug Aufbereitung bei uns Vorort
- Service laut Herstellervorgaben mit elektronischen Serviceheft
- uvm.