Service und Reparatur aller Marken ohne Verlust der Werksgarantie!
Die neue EU Verordnung ist seit 1. Juni 2010 in Kraft. Sie können daher nun Ihr Fahrzeug auch bei
einer markenunabhängigen Werkstätte reparieren oder warten lassen. Der Hersteller muss weiterhin die Werksgarantie, Gewährleistung, Rückrufaktionen aufrecht erhalten.